Zeitschrift, Mittelalter 2010/3

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Beschreibung

Werner Wild: «scriptor comitis» –Burg – Bautätigkeit? Arbeitshypothesen anhand einiger Beispiele («et alii quamplures!») aus der deutschen Schweiz

 

http://e-periodica.ch/2010/3

 

«scriptor comitis» – Burg – Bautätigkeit? Arbeitshypothesen anhand einiger Beispiele («et alii quamplures!») aus der 

Mittelalterliche Urkunden sind nach einem festgelegten Inhalt aufgebaut. Sie enthalten in der Regel eine Einleitung, die Beschreibung des Rechtsgeschäfts, die Auflistung von Zeugen, die Nennung des Orts der Ausstellung und des Datums sowie die angehängten Siegel.

Werden Ausstellungs-Orte genannt, so sind dies Dörfer, Städte, Burgen, Klöster und Kirchen. Damit stellt sich die Frage nach der Rechtsqualität und der Rolle der ausgewählten Orte, insbesondere der Burgen.

Forschungen zu Urkunden in Süddeutschland zeigen, dass Burgen offenbar eine wichtige Rolle bei der Ausfertigung von Urkunden haben.

Für die deutschsprachige Schweiz fehlt eine solche breit angelegte Studie. Es wird deshalb am Beispiel von zwei Herrschaftsfamilien – den Grafen von Kyburg und den Grafen von Habsburg – versucht, ein vergleichbares Ergebnis zu erhalten.

Es zeigt sich, dass die Bedeutung der Burg als Ausstellungs-Ort für eine Urkunde bei den untersuchten Familien unterschiedlich ist. Die Grafen von Kyburg lassen 36% ihrer Urkunden auf einer Burg schreiben, während die Grafen von Habsburg lediglich für 8% ihrer Dokumente eine Burg als Ausfertigungsort angeben; sie bevorzugten Städte als Orte für Rechtsgeschäfte.

Beim Unterschreiben einer Urkunde waren auch Zeugen nötig, die teils namentlich genannt werden, teils mit der Formel «et alii quamplures [und weitere]» bezeichnet werden. Deshalb war das Unterzeichnen einer Urkunde oft ein Ereignis mit vielen Beteiligten, für die eine Burg die nötigen Räume aufweisen musste. Aus diesem Grunde waren nur grössere Burgen dafür geeignet und von den Urkunden-Ausstellern bevorzugt worden.

Über die Räume einer Burg selbst erfahren wir nichts aus den Urkunden, denn meist steht nur «in» oder «bei der Burg…», so dass wir annehmen müssen, die Dokumente seien oft unter freiem Himmel vor der Burg unterschrieben worden.