Bergfried / Tour Principale / Torre Principale
Der Hauptturm einer Burganlage, der jedoch im Gegensatz zum Wohnturm nicht für eine dauerhafte Bewohnung eingerichtet war.
Italienisch auch: mastio.
Belagerung / Siège / Assedio
Seit es Befestigungen gibt, die als militärische Stützpunkte dienten, wurden sie im Zuge von Kämpfen belagert. So war das Mittelalter als eine von Fehden und kriegerischem Geist erfüllte Zeit auch eine Zeit vieler Belagerungen von Burgen und Städten.
Die belagerte Burg wurde zuerst mit Bögen, Armbrüsten und Steinschleudern beschossen, bevor die Angreifer versuchten, die Burg mit einem Sturmangriff mit Sturmleitern, Wandeltürmen und Rammen einzunehmen.
Seit dem 14. Jahrhundert wurden zunehmend auch Feuerwaffen eingesetzt. Gelegentlich wurden Bergleute und Mineure zum Tunnelbau oder zum Untergraben von Mauern und Türmen eingesetzt.
Widerstand eine Burg dem Beschuss und dem ersten Sturmangriff, versuchte man, die Burg durch einen Belagerungsring einzuschliessen und die Besatzung auszuhungern.
Sehr wenige Burgen widerstanden einer ernsthaften Belagerung, die meisten Besatzungen ergaben sich bereits nach wenigen Tagen oder Wochen. Oft war gar keine Belagerung nötig, da die meist kleine Besatzung oft durch Verhandlung die Burg übergab.
Die Anzahl der Belagerungen gering. Die allermeisten Burgen wurden niemals angegriffen oder belagert.
Befestigung / Fortification / Fortificazione
Allgemeine Bezeichnung für Bauwerke aller Epochen (vor- und frühgeschichtliche Wehranlagen, römische Kastelle, mittelalterliche Burgen, neuzeitliche Festungen, moderne Bunkeranlagen), bei denen der wehrhafte Aspekt im Vordergrund steht.
Bastion / Bastion / Bastione
Ein Begriff aus der frühneuzeitlichen Befestigungstechnik: Ein im Grundriss fünfeckiges Werk, das flankierend vor die Wehrmauer oder den Wall vorspringt oder in einer Ecke der Befestigung angelegt wird.
Banner / Oriflamme / Vessilio
Heerfahne in den Farben eines Ritters. Um das Banner versammelte sich im Kampf die Kriegerschar des Ritters, die Gleve.
Adel / Noblesse / Nobilità
Als Adel wird die im Mittelalter herrschende soziale Schicht (Stand) genannt. Seine Vorrechte gründete der Adel in erster Linie auf Geburt, erst in zweiter auf Besitz und Leistung. Durch besondere Lebensformen und ein hoch entwickeltes Standesethos hob sich der Adel vom Rest der Bevölkerung ab. Man unterscheidet den mittelalterlichen Adel auf zwei Arten:
1. edelfrei – ministerialadelig:
Zum einen gibt es die Gruppe der Edelfreien, deren Vorfahren frei geboren wurden. Zum zweiten gab es die Ministerialadeligen, deren Vorfahren unfreie Diener und Dienstleute von Fürsten und Königen gewesen waren, und für ihre Dienste geadelt worden waren.
2. hochadelig – niederadelig:
Im Lauf des Mittelalters gab es viele Edelfreie (und vereinzelte Ministerialen), die durch das Ausüben königliche Ämter (Grafen- und Markgrafenämter etc.) sowie durch geschicktes Heiraten aufstiegen und immer mächtiger wurden. Diese edelfreien Adelsgeschlechter stellten dann unter Umständen Herzöge oder gar Könige, aber auch Erzbischöfe, Bischöfe und Äbte. Man bezeichnet diese Gruppe als Hochadel.
Andererseits gab es viele Edelfreie, deren Besitzstand so schmal war, dass die abstiegen, oft sogar in die Dienste eines Herrn traten und so zu Ministerialen wurden. Diese Adligen bildeten zusammen mit dem Hauptharst der Ministerialen die Gruppe des Niederadels.
Um diesen vielfach gespaltenen Adel zu einigen, propagierten die staufischen Königen das Ideal des christlichen Ritters. Dieses Ideal sollte als gemeinsames Band den gesamten Adel, vom König selbst und den höchsten Reichsfürsten bis hinunter zum kleinsten Ministerialen zumfassen und einigen.
Allod / Franc-Alleu / Allodio
Der Begriff bezeichnete im mittelalterlichen Recht ein Territorium oder ein Grundstück, dessen Eigentümer darüber frei verfügen konnte. Der Besitz war somit nicht an irgendwelche Leistungen bzw. Verpflichtungen des Inhabers gegenüber anderen Personen gebunden.
Dies im Gegensatz zum Lehen, das dem Lehnsnehmer oder Vasallen eben nicht uneingeschränkt gehörte, sondern dem Lehnsherrn.
Kurz: Lehen war nutzbares Eigentum, Allod dagegen war volles Eigentum.