Leibeigenschaft / Servage / Servitù della gleba
Eine im Mittelalter weit verbreitete persönliche Abhängigkeit von Bauern von ihrem Grundherren.
Die leibeigenen Bauern bewirtschafteten Höfe, die ihren Grundherren gehörten, und mussten dafür Pacht (Gült) zahlen. Daneben waren sie zu Frondiensten verpflichtet und mussten, sofern der Grundherr aus dem Klerus stammte, ihm einen Zehnt leisten.
Der Umfang der Dienste war im Gegensatz zur Sklaverei begrenzt und genau festgeschrieben. Ausserdem durften Leibeigene, im Gegensatz zu Sklaven, Privateigentum besitzen, wenn auch keine Immobilien.
Italienisch auch: servo della gleba.
Lehenswesen / Féodalité / Sistema feudale
Das Lehenswesen war die Grundlage der hochmittelalterlichen Gesellschaftsordnung in unserem Raum. Sie war ein wichtiger Aspekt adeligen Lebens.
Der Lehnsherr, welcher der rechtliche Eigentümer von Grund und Boden oder bestimmter Rechte war, verlieh diese dem Lehnsempfänger (Vasall) auf Lebenszeit.
Dafür musste der Lehnsempfänger dem Lehnsherrn persönliche Dienste leisten. Dazu gehörten z.B. für den Lehensherrn in den Kampf zu ziehen. Beide verpflichteten sich zu gegenseitiger Treue: Der Lehnsherr zu Schutz und Schirm, der Lehnsempfänger zu Rat und Hilfe.
Oberster Lehnsherr war der jeweilige oberste Landesherr, König oder Herzog, der Lehen an seine Fürsten vergab. Diese konnten wiederum Lehen an andere Adelige vergeben, die sich von ihnen belehnen lassen wollten und oft in der Adelshierarchie unter dem Lehnsgeber standen.
Lehen waren Besitz des Vasallen, der diesen nutzen durfte. Bald schon waren viele Lehen nicht mehr auf Lebenszeit, sondern vererbbar. In der Folge konnte man sie nicht nur vererben, sondern auch verpfänden oder verkaufen.
Eine normale adelige Grundherrschaft setzte sich meist aus Lehensgütern und aus Eigengut (Allod) zusammen.
Lehen / Fief / Feudo
Im Mittelalter ein Land, ein Recht oder ein Amt, das der Lehensherr dem Lehensmann (Vasall) verlieh. Siehe Lehenswesen.
Landvogt / Bailli / Landfogto
Herrschaftlicher, meist adliger Beamte des Mittelalters und der frühen Neuzeit, der als Vertreter eines Feudalherrschers in einem bestimmten Gebiet regiert und richtet.
Er hat den Vorsitz im Landgericht und er muss die Landesverteidigung organisieren. Im Krieg führte er das Lehensaufgebot des Landes.
Der Machtbereich eines Landvogts und sein Amtssitz (meist eine landesherrliche Burg) werden als Landvogtei bezeichnet.
König / Roi / Re
Die Könige waren die Herrscher der mittelalterlichen Königreiche in Europa (Frankreich, Ungarn, England oder Deutsches Reich).
Könige waren Alleinherrscher, wurden aber manchmal von einem Adelsgremium gewählt (Wahlmonarchie); anderswo wurde der Titel vererbt (Erbmonarchie).
Knappe / Écuyer / Scudiero
Ritterbürtige junge Leute, die bei einem Ritter das Waffenhandwerk erlernten. Sie begannen ihre Lehrzeit als Page, um als Diener erste Erfahrungen zu sammeln.
Mit 14 Jahren wurden sie vom Priester zu Knappen erhoben. Der Knappe musste nun seinem Herrn beim Anlegen der Rüstung behilflich sein, die Waffen instand halten und die Pferdepflege überwachen.
Auf Kriegszügen und zu Turnieren hatte er ihn zu begleiten und in jeder Beziehung für ihn zu sorgen.
Beim Turnier trug er Helm, Lanze und Schild (davon ihr französischer Name Ecuyer: Schildträger, Schildknappe). Im Kampf hielt der Knappe hinter seinem Herrn, um ihm Hilfe zu leisten, wenn er verwundet wurde, ihm ein anderes Pferd oder eine andere Lanze zu reichen oder die gemachten Gefangenen in Verwahrung zu nehmen.
Hatte der Knappe das 21. Lebensjahr erreicht und sich durch Mut und Treue ausgezeichnet, so empfing er den Ritterschlag.
Kleinadel / Petite noblesse / Nobilità bassa
Siehe Adel.
Kernburg / Haute-Cour / Rocca
Kern der Burg, in der die herrschaftlichen Wohnbauten und der Bergfried lagen. Sie war durch eine eigene Ringmauer, eigenes Tor, oft auch durch Zwingeranlagen geschützt.
Vor der Kernburg lag die Vorburg.
Kemenate / Boudoir / Caminata
Die burgenkundliche Literatur des 19. Jhs. bezeichnete damit einen mittels Kamin oder Kachelofen beheizbaren Wohn- und Arbeitsraum in einer Burg.
Heute wird damit in der Regel ein massives, heizbares Steingebäude einer Burg bezeichnet.
Kastellburg / Château régulier géométrique / Castello a pianta regolare
Eine Burganlage mit quadratischem oder rechteckigem Grundriss und Rundtürmen in den Ecken.
Derartige Burgen standen meist auf ebenem Gelände und waren von einem Wassergraben umgeben.
Die Kastellburg entstand um 1200 in Frankreich und verbreitete sich in der ersten Hälfte des 13. Jh. in ganz Europa.