Landvogt / Bailli / Landfogto
Herrschaftlicher, meist adliger Beamte des Mittelalters und der frühen Neuzeit, der als Vertreter eines Feudalherrschers in einem bestimmten Gebiet regiert und richtet.
Er hat den Vorsitz im Landgericht und er muss die Landesverteidigung organisieren. Im Krieg führte er das Lehensaufgebot des Landes.
Der Machtbereich eines Landvogts und sein Amtssitz (meist eine landesherrliche Burg) werden als Landvogtei bezeichnet.