Siège / Assedio / Belagerung

Seit es Befestigungen gibt, die als militärische Stützpunkte dienten, wurden sie im Zuge von Kämpfen belagert. So war das Mittelalter als eine von Fehden und kriegerischem Geist erfüllte Zeit auch eine Zeit vieler Belagerungen von Burgen und Städten.

Die belagerte Burg wurde zuerst mit Bögen, Armbrüsten und Steinschleudern beschossen, bevor die Angreifer versuchten, die Burg mit einem Sturmangriff mit Sturmleitern, Wandeltürmen und Rammen einzunehmen.

Seit dem 14. Jahrhundert wurden zunehmend auch Feuerwaffen eingesetzt. Gelegentlich wurden Bergleute und Mineure zum Tunnelbau oder zum Untergraben von Mauern und Türmen eingesetzt.

Widerstand eine Burg dem Beschuss und dem ersten Sturmangriff, versuchte man, die Burg durch einen Belagerungsring einzuschliessen und die Besatzung auszuhungern.

Sehr wenige Burgen widerstanden einer ernsthaften Belagerung, die meisten Besatzungen ergaben sich bereits nach wenigen Tagen oder Wochen. Oft war gar keine Belagerung nötig, da die meist kleine Besatzung oft durch Verhandlung die Burg übergab.

Die Anzahl der Belagerungen gering. Die allermeisten Burgen wurden niemals angegriffen oder belagert.

Fortification / Fortificazione / Befestigung

Allgemeine Bezeichnung für Bauwerke aller Epochen (vor- und frühgeschichtliche Wehranlagen, römische Kastelle, mittelalterliche Burgen, neuzeitliche Festungen, moderne Bunkeranlagen), bei denen der wehrhafte Aspekt im Vordergrund steht.

Bastion / Bastion / Bastione

Ein Begriff aus der frühneuzeitlichen Befestigungstechnik: Ein im Grundriss fünfeckiges Werk, das flankierend vor die Wehrmauer oder den Wall vorspringt oder in einer Ecke der Befestigung angelegt wird.

Oriflamme / Vessilio / Banner

Heerfahne in den Farben eines Ritters. Um das Banner versammelte sich im Kampf die Kriegerschar des Ritters, die Gleve.

Noblesse/ Nobilità / Adel

Content A

Franc-Alleu / Allodio / Allod

Der Begriff bezeichnete im mittelalterlichen Recht ein Territorium oder ein Grundstück, dessen Eigentümer darüber frei verfügen konnte. Der Besitz war somit nicht an irgendwelche Leistungen bzw. Verpflichtungen des Inhabers gegenüber anderen Personen gebunden.

Dies im Gegensatz zum Lehen, das dem Lehnsnehmer oder Vasallen eben nicht uneingeschränkt gehörte, sondern dem Lehnsherrn.

Kurz: Lehen war nutzbares Eigentum, Allod dagegen war volles Eigentum.