Chauffage / Riscaldamento / Heizung

Ohne Beheizung ist nördlich der Alpen ein Gebäude als Wohnbau im Winter schlicht nicht nutzbar. Die Heizung ist deshalb ein entscheidender Aspekt dauerhaft bewohnter Behausungen. Nur Sommerresidenzen und Jagdschlösser waren oft ohne Heizmöglichkeit.

Auf Burgen waren neben den zum Kochen dienenden offenen Herdstellen in bewohnten Raumen offene Kamine mit Rauchhut (Cheminées) allgemein üblich. Diese Heizanlagen waren allerdings nicht sehr effizient, da der grösste Teil der erwärmten Luft durch den Kamin abzog und nur die unmittelbare Umgebung erwärmt wurde. Grosse Räume hatten zwar aufwändige und repräsentative Kamine, konnten aber kaum ausreichend beheizt werden.

Eine wichtige Neuerung des hohen Mittelalters war ab dem 11. Jh. der wesentlich komfortablere Kachelofen. Beheizt wurde die aus Lehm und speziellen, dem Wärmeaustausch dienenden Kacheln aufgebaute Ofenkuppel von einem Nebenraum aus. Damit blieb der erwärmte Raum, Stube genannt, frei von Rauch, Russ und Asche. Dies und die gleichmässige Erwärmung des Raumes trugen sie erheblich zum Wohnkomfort bei.

Seit der Mitte des 14. Jhs. wurden die Ofenkacheln mit plastischem Relief dekoriert und mit gelber oder grüner Bleiglasur versehen. Der Kachelofen wurde zum Prunkstück der Stube.

Eine in Norddeutschland und im Klosterbau weit verbreitete, weiter südlich aber seltene Form der Beheizung war die Fussboden-Heizung. Auch sie beheizte indirekt: Von einem unter dem zu erwärmenden Raum gelegenen Heizraum aus wurde erhitzte Luft durch Heizkanäle unter dem Fussboden geleitet, von wo aus die erwärmte Luft durch verschliessbare Deckelöffnungen in den Raum strömte.

Harnois / Armatura / Harnisch

Siehe Rüstung.

Machikoulis / Bertesca / Gusserker

Auch Maschikuli oder Pechnase genannt. Reihen von Wurfschächten zur vertikalen Bekämpfung von Gegnern am Fuss der Ringmauer oder eines Turmes.

Italienisch auch:  apparato a sporgere (localizzato).

Seigneurie / Signoria / Grundherrschaft

Als Grundherrschaft bezeichnet man die im Mittelalter übliche Form der Herrschaft von Adeligen über ihre Untertanen.

Zentrum einer solchen Grundherrschaft war oft eine Burg.

Der adelige Grundherr war dabei nicht nur Grundeigentümer (Allod) oder Inhaber eines Lehens, sondern er übte auch Verwaltungs- und Gerichtsrechte aus.

Zentral waren dabei die Verwaltung und Zuteilung der Felder, Äcker und Wälder, die Ausübung der Polizeigewalt und das Recht, über seine Untertanen zu richten.

Die Untertanen waren rechtlich vom Grundherrn abhängig und hatten Abgaben und Frondienste zu leisten.

Die Form des Abhängigkeitsverhältnisses reichte vom reinen Pachtverhältnis über die Hörigkeit bis zur Leibeigenschaft. Damit war die Grundherrschaft eine Herrschaft über Land und Leute.

Aber auch der Grundherr hatte Pflichten zu erfüllen (Treue und Gehorsam gegen Schutz und Schirm): Er musste den Abhängigen wirtschaftliche Grundsicherung und Unterstützung bei Krankheit, Missernten oder Katastrophen gewähren sowie Schutz, z.B. vor Kriegsdienst bieten.

Innerhalb seiner Herrschaft hatte er für den Frieden zu sorgen, Streit zu schlichten oder Friedensbrecher zu bestrafen.

Équipe de combat d’un chévalier / Gleve

Die Kriegerschar eines Ritters zu Pferd und zu Fuss, bestehend aus dem Ritter selbst, seinen Söhnen und Verwandten sowie bewaffneten Knechten und Untertanen.

Bateleur / Saltimbanco / Gaukler

siehe Spielleute.

Italienisch auch: giocoliere.

Prince / Principe / Fürst

Im Deutschen Reich zählten im Spätmittelalter folgende Adlige zu den Reichsfürsten:

– Herzöge,
– Land-, Mark- und Pfalzgrafen.

Als geistliche Fürsten wurden Erzbischöfe, Bischöfe und manche Äbte bezeichnet.
Im Hochmittelalter wählten die Fürsten den König, später war dieses Recht den sieben Kurfürsten vorbehalten.

Corvée / Corvée / Frondienste

Frondienste waren persönliche Leistungen des Bauern für seinen Grundherrn für eine festgelegte Zahl von Tagen pro Jahr.

Üblich war es etwa, auf den Feldern des Grundherrn zu arbeiten oder Fuhrdienste zu leisten.

Im Lauf des Mittelalters änderte sich der Charakter der Frondienste: Da der Grundherr meist keinen eigenen Gutsbetrieb mehr führte, benötigte er die Frondienste nicht mehr und sie wurden durch Geldabgaben abgelöst.

Baron / Barone / Freiherr

Ein Angehöriger einer hoch- oder freiadligen Familie. Freiadlig bedeutete, dass die Familie freier Herkunft war.

Dies im Gegensatz zu einer ministerial-adligen Familie, deren Vorfahren aus der unfreien Dienerschicht eines Hochadligen stammten und in den Dienstadel aufgestiegen waren.

Tour flanquante / Torre di fiancheggiamento / Flankierungsturm

Ein Wehrturm, der vor die Ringmauer vorspringt und so die Mauer seitwärts, also flankierend schützen kann.

Flankierungstürme treten in unserer Gegend seit dem frühen 13. Jh. auf.

Meistens sind sie nicht viel höher als die Mauer, aus der sie vorspringen.