Lehenswesen / Féodalité / Sistema feudale
Das Lehenswesen war die Grundlage der hochmittelalterlichen Gesellschaftsordnung in unserem Raum. Sie war ein wichtiger Aspekt adeligen Lebens.
Der Lehnsherr, welcher der rechtliche Eigentümer von Grund und Boden oder bestimmter Rechte war, verlieh diese dem Lehnsempfänger (Vasall) auf Lebenszeit.
Dafür musste der Lehnsempfänger dem Lehnsherrn persönliche Dienste leisten. Dazu gehörten z.B. für den Lehensherrn in den Kampf zu ziehen. Beide verpflichteten sich zu gegenseitiger Treue: Der Lehnsherr zu Schutz und Schirm, der Lehnsempfänger zu Rat und Hilfe.
Oberster Lehnsherr war der jeweilige oberste Landesherr, König oder Herzog, der Lehen an seine Fürsten vergab. Diese konnten wiederum Lehen an andere Adelige vergeben, die sich von ihnen belehnen lassen wollten und oft in der Adelshierarchie unter dem Lehnsgeber standen.
Lehen waren Besitz des Vasallen, der diesen nutzen durfte. Bald schon waren viele Lehen nicht mehr auf Lebenszeit, sondern vererbbar. In der Folge konnte man sie nicht nur vererben, sondern auch verpfänden oder verkaufen.
Eine normale adelige Grundherrschaft setzte sich meist aus Lehensgütern und aus Eigengut (Allod) zusammen.