Franc-Alleu / Allodio / Allod
Der Begriff bezeichnete im mittelalterlichen Recht ein Territorium oder ein Grundstück, dessen Eigentümer darüber frei verfügen konnte. Der Besitz war somit nicht an irgendwelche Leistungen bzw. Verpflichtungen des Inhabers gegenüber anderen Personen gebunden.
Dies im Gegensatz zum Lehen, das dem Lehnsnehmer oder Vasallen eben nicht uneingeschränkt gehörte, sondern dem Lehnsherrn.
Kurz: Lehen war nutzbares Eigentum, Allod dagegen war volles Eigentum.